Bilanzierung - News

Neuerungen im Bilanz und Steuerrecht


Degressive Abschreibung

Nach dem 30.06.2020 angeschaffte oder hergestellte WG.
  Max. 30 % der AK oder HK.
  In den Folgejahren max. 30 % vom RBW.
  Halbjahres-AfA bleibt aufrecht.
  Wechsel zur linearen Abschreibung möglich.
  WG mit gesetzlicher AfA, gebrauchte WG und bestimmte unkörperliche WG sind ausgenommen.
  Ausnahme – Elektro-KFZ

Nur für Anschaffungen bzw. Herstellungen bis zum 31.12.2022.
  Ab dem 01.01.2023 gilt die Maßgeblichkeit der Unternehmensbilanz für die Steuerbilanz
  Unternehmensrechtlich muss die degressive AfA die betriebswirtschaftlichen Tatsachen widerspiegeln.
  Elektrizitätsunternehmen können unabhängig von der Unternehmensbilanz noch bis zum 31.12.2025 eine degressive AfA geltend machen.


Gewinnfreibetrag

Der Grundfreibetrag für die ersten € 30.000,- wird ab der Veranlagung für 2022 auf 15 % erhöht.
  Der steuerfreie Grundfreibetrag beträgt daher max. € 4.500,--.
  Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag bleibt unverändert.


Arbeitsplatzpauschale

  Betriebsausgabe für Aufwendungen aus der betrieblichen Nutzung von Wohnraum.
  Ab der Veranlagung für 2022.
  € 1.200,-- wenn keine anderen Einkünfte aus einer aktiven Tätigkeit von mehr als € 11.000,-- erzielt werden.
  Ansonsten € 300,--
  Aufwendungen für ergonomische Mobiliar können zusätzlich beantragt werden.
  Bei mehreren Betrieben steht das Pauschal nur einmal zu.
  Auch im Rahmen einer Pauschalierung möglich.


Klimaticket

50 % der aufgewendeten Kosten können ohne weiteren Nachweis als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
  Glaubhaftmachung dass das Ticket auch für betriebliche Fahrten verwendet wird.
  Ab der Veranlagung für 2022.
  Auch im Rahmen einer Pauschalierung möglich.


Lohnsteuer

  Zeitlich begrenzte Erhöhung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros für die Zeit von 05/2022 – 6/2023
  Nachzahlungen von Pensionen, Krankengeldern usw. gelten in jenem Jahr als zugeflossen, für das der Anspruch besteht.
  Gleiches gilt auch für Rückzahlungen.
  Gilt ab dem Kalenderjahr 2022.


Photovoltaikanlagen

Einkünfte aus der Einspeisung von elektrischer Energie grundsätzlich steuerpflichtig.
  Ab der Vlg. für 2022 bis zu 12.500 kWh steuerfrei bei einer Engpassleistung bis max. 25 kWp.
  Gilt für natürliche Personen.
  Freibetrag steht nur einmal zu.
  Voll- und Überschusseinspeiser
  Umsatzsteuer – es gelten die allgemeinen Bestimmung.
  Elektrizitätsabgabe fällt keine an. 


Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit

  Öffi-Ticket – Zurverfügungstellung durch AG kein steuerbarer Bezug.
  Gewinnbeteiligung an aktive Mitarbeiter bis zu € 3.000,-- steuerfrei.
  Teuerungsprämien an Mitarbeiter bis zu € 2.000,-- steuerfrei (+ € 1.000,-- aufgrund lohngestaltender Vorschrift)
  Klimabonus – steuerfrei
  Anti-Teuerungsbonus – steuerfrei bis zu einem Einkommen von € 90.000.--


Einkünfte aus Kryptowährungen

Es wurde ein Gleichklang mit der Besteuerung von Wertpapieren geschaffen.
  Entweder laufende Einkünfte (z. B. Entgelt für die Überlassung) oder Einkünfte aus realisierter Wertsteigerung. (z. B. bei Verkauf)
  Besonderer Steuersatz von 27,5 %
  Die KESt ist vom Schuldner oder vom Dienstleister einzubehalten und abzuführen.
  Gilt für Kryptowährungen die nach dem 28.02.2021 angeschafft wurden.


Sonderausgaben

Thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden
  Klimafreundlicher Ersatz von Heizungssystemen
  Ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2022
  Voraussetzung ist, dass eine Förderung des Bundes ausbezahlt wurde.
  Verteilt auf 5 Jahr € 800,-- bzw. € 400,-- jährlich. (automatische Berücksichtigung)


Einkommensteuertarif und Absetzbeträge

  Senkung Einkommensteuertarif
  Anhebung Familienbonus Plus
  Anhebung Kindermehrbetrag
  Teuerungsabsetzbetrag von bis zu € 500,-- wenn keine außerordentliche Einmalzahlung.
  Unterhaltsabsetzbetrag bei unregelmäßigen Zahlungen - Klarstellung


...und noch viele andere Änderungen die es ab 2022 gegeben hat, für 2023 gelten und ab 2024 neu dazu kommen....




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