Lohn - News

Voraussichtliche Änderungen für das Jahr 2024:


Die Aufwertungszahl für das Jahr 2024 beträgt 1,035.
Es ergeben sich für das Jahr 2024 voraussichtlich nachstehende veränderliche Werte:
•    Geringfügigkeitsgrenze monatlich: 518,44 Euro
•    Grenzwert für die Dienstgeberabgabe: 777,66 Euro
•    Höchstbeitragsgrundlage monatlich: 6.060,00 Euro (täglich 202,00 Euro)
•    Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen: 12.120,00 Euro
•    Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmerinnen und freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: 7.070,00 Euro


Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag
Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen betragen ab 1.1.2024:
•    bis 1.951,00 Euro: 0 Prozent
•    über 1.951,00 Euro bis 2.128,00 Euro: 1 Prozent
•    über 2.128,00 Euro bis 2.306,00 Euro: 2 Prozent
•    über 2.306,00 Euro: 3 Prozent


Anhebung der pauschalen Dienstgeberabgabe
ab 1.1.2024 wird die pauschale Dienstgeberabgabe bei geringfügig Beschäftigten von 16,4 % auf 19,4 % angehoben.
Die pauschale Dienstgeberabgabe ist zu entrichten, wenn die Summe der laufenden Beitragsgrundlagen aller im Unternehmen tätigen geringfügig Beschäftigten die 1,5-fache Geringfügigkeitsgrenze übersteigt. Wert für 2024: € 777,66 (518,44 x 1,5)


Reduktion des Arbeitslosenversicherungsbeitrags
•    bei Angestellten, Arbeiter und freien Dienstnehmern von 6 % auf 5,90 % (AN/AG je 2,95%) und
•    bei Lehrlingen von 2,4 % auf 2,3 % (AN/AG je 1,15%)
•    Senkung betrifft nur Entgelte ab € 2.306,-- pro Monat

Steuerfreie Überstundenzuschläge
•    Mit 1.1.2024 wird der monatliche Freibetrag für Überstunden (§ 68 Abs. 2 EstG) von € 86,– auf € 120,– angehoben.
•    Für die Kalenderjahre 2024 und 2025 gilt jedoch eine Sonderregelung: Die Zuschläge für die ersten 18 Überstunden im Monat sind im Ausmaß von höchstens 50% des Grundlohnes, insgesamt höchstens jedoch € 200,– steuerfrei.
Freibetrag für SEG-Zulagen bzw SFN-Zuschläge
•    Darüber hinaus wird der monatliche Freibetrag für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie für die Überstundenzuschläge für Sonntags, Feiertags- und Nachtarbeit erhöht von € 360,- auf € 400,-


Verlängerung der abgabenfreien Teuerungsprämien für 2024 möglich (bis zu € 3.000,- pro Arbeitnehmer) jedoch nur, wenn der gesamte Betrag auf einer lohngestaltenden Vorschrift beruht
•    Wohl nur durch Kollektivvertrag möglich!!!


Es gibt allerdings noch unzählige Änderungen ab dem Jahr 2024 die auf Anfrage gerne näher erläutert werden können, hier ein kleiner Auszug dazu:

Geplante Arbeiter Kündigungsfristen wurden nicht umgesetzt

Kündigungsbestimmungen im Hotel & Gastgewerbe ist nach wie vor eine beweispflicht notwendig, dass es sich um eine Saisonbranche handelt....

Änderungen um Mutterschutzgesetz

Familienzeitbonus

Erweiterung in der Pflegefreistellung

Änderungen in der Altersteilzeit

Sachbezug bei Dienstwohnungen

Homeoffice  Gesetzespaket nun unbefristet gültig (insb. Hoemeoffice-Pauschale)


und es gäbe noch jede Menge Änderungen...


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